Pachtbefreiung
Bestätigte oder vermutete Kontamination ist Grund für Pachtbefreiung
Bestätigte oder vermutete Kampfmittelkontamination eines Grundstücks ist Grund für die Befreiung von Pachtzahlungen für die betreffenden Grundstücke bis zum Abschluss der Minenräumungsarbeiten.

