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Wie man Minenräumungsbetreiber wird

Zertifizierung von Minenräumungsbetreibern — ein Schritt-für-Schritt-Prozess

Zertifizierungsstellen

Derzeit wird die Zertifizierung von 4 Zertifizierungsstellen durchgeführt:

1. Zertifizierungsstelle des Minenräumungszentrums SSIE

Adresse: 14017, Gebiet Tschernihiw, Tschernihiw
Tel.: (0462) 677-022
EDRPOU: 26630158

2. SES Zentrum für humanitäre Minenräumung und Schnellreaktion

Adresse: 63212, Watutine, Bezirk Charkiw, Gebiet Charkiw
Tel.: 05740 68 3 29
EDRPOU: 33879077

3. Minenräumungszentrum Militäreinheit A2641 AFU

Adresse: 32300, Stepan-Bandera-Str. 56, Kamjanez-Podilskyj
Tel.: 03849 50290
EDRPOU: 24982999

4. Staatliches Zertifizierungszentrum des SES

Adresse: 01024, Kyjiw, Kruhlouniwersytetska-Str. 20/1
Tel.: +38 (044) 461-91-30
EDRPOU: 14319662

Zertifizierungsstufen

1

Antragsstellung

Der Antragsteller reicht beim Zertifizierungsorgan ein Anschreiben und ein Dokumentenpaket ein: Antrag, allgemeine Angaben zur Organisation, Kopien der Gründungsdokumente, Organisationsstruktur, Liste der zu zertifizierenden Dienstleistungen.

2

Dokumentenprüfung

Überprüfung der Qualifikationen und Erfahrungen des Managements und Personals, Diplome, Stellenbeschreibungen, Einstellungs- und Ausbildungsverfahren, Ausbildungssystem, Logistikkapazitäten, Finanzlage.

3

Fähigkeitsbewertung

Bewertung von Informationen über Subunternehmer, Personalversicherung, internes Qualitätsmanagementsystem, Informationsmanagementsystem, Umweltschutzmaßnahmen, Arbeitsschutzmaßnahmen.

4

Praktische Bewertung

Praktische Bewertung der Betreiberfähigkeiten am Einsatzort.

5

Zertifikatsausstellung

Nach erfolgreichem Abschluss aller Stufen erhält der Betreiber ein Konformitätszertifikat.

Zertifizierungsprozesse im Bereich Minenräumung

1Nicht-technische Untersuchung
2Technische Untersuchung
3Kampfgebietsräumung
4Manuelle Minenräumung
5Kampfmittelbeseitigung (-vernichtung)
6Risikoaufklärung der Bevölkerung
7Maschinelle Minenräumung

Wichtige Informationen

  • Alle Dokumente werden in der Staatssprache eingereicht. Dokumente in anderen Sprachen — mit amtlicher Übersetzung.
  • Dokumente werden in Papierform und in elektronischem Format (PDF auf USB) bereitgestellt.
  • Kopien werden gemäß den Regeln der Büroverwaltung (Justizministeriumsverordnung Nr. 1000/5) beglaubigt.