Wie man Minenräumungsbetreiber wird
Zertifizierung von Minenräumungsbetreibern — ein Schritt-für-Schritt-Prozess
Zertifizierungsstellen
Derzeit wird die Zertifizierung von 4 Zertifizierungsstellen durchgeführt:
1. Zertifizierungsstelle des Minenräumungszentrums SSIE
Adresse: 14017, Gebiet Tschernihiw, Tschernihiw
Tel.: (0462) 677-022
EDRPOU: 26630158
2. SES Zentrum für humanitäre Minenräumung und Schnellreaktion
Adresse: 63212, Watutine, Bezirk Charkiw, Gebiet Charkiw
Tel.: 05740 68 3 29
EDRPOU: 33879077
3. Minenräumungszentrum Militäreinheit A2641 AFU
Adresse: 32300, Stepan-Bandera-Str. 56, Kamjanez-Podilskyj
Tel.: 03849 50290
EDRPOU: 24982999
4. Staatliches Zertifizierungszentrum des SES
Adresse: 01024, Kyjiw, Kruhlouniwersytetska-Str. 20/1
Tel.: +38 (044) 461-91-30
EDRPOU: 14319662
Zertifizierungsstufen
Antragsstellung
Der Antragsteller reicht beim Zertifizierungsorgan ein Anschreiben und ein Dokumentenpaket ein: Antrag, allgemeine Angaben zur Organisation, Kopien der Gründungsdokumente, Organisationsstruktur, Liste der zu zertifizierenden Dienstleistungen.
Dokumentenprüfung
Überprüfung der Qualifikationen und Erfahrungen des Managements und Personals, Diplome, Stellenbeschreibungen, Einstellungs- und Ausbildungsverfahren, Ausbildungssystem, Logistikkapazitäten, Finanzlage.
Fähigkeitsbewertung
Bewertung von Informationen über Subunternehmer, Personalversicherung, internes Qualitätsmanagementsystem, Informationsmanagementsystem, Umweltschutzmaßnahmen, Arbeitsschutzmaßnahmen.
Praktische Bewertung
Praktische Bewertung der Betreiberfähigkeiten am Einsatzort.
Zertifikatsausstellung
Nach erfolgreichem Abschluss aller Stufen erhält der Betreiber ein Konformitätszertifikat.
Zertifizierungsprozesse im Bereich Minenräumung
Wichtige Informationen
- Alle Dokumente werden in der Staatssprache eingereicht. Dokumente in anderen Sprachen — mit amtlicher Übersetzung.
- Dokumente werden in Papierform und in elektronischem Format (PDF auf USB) bereitgestellt.
- Kopien werden gemäß den Regeln der Büroverwaltung (Justizministeriumsverordnung Nr. 1000/5) beglaubigt.

